… auch nach dem Ende der Lohnfortzahlung.
Als angestellte Krankenschwester / Krankenpfleger oder Altenpfleger/in zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen sechs Wochen Ihr Gehalt weiter,
wenn Sie erkrankt sind. Doch was ist danach?
Nach sechs Wochen Krankheit gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse – 70% des Bruttogehalts, aber höchstens 90% vom letzten
Nettolohn und maximal 83,13 Euro je Krankheitstag.
Schützen Sie sich deshalb selbst vor dem Einkommensverlust bei Krankheit! Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abbezahlen müssen.
Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs können Sie individuell vereinbaren. Der Versicherer springt ab der 7. Krankheitswoche ein,
also dann, wenn die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet.
Wichtig: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Das Krankenhaustagegeld erhalten Sie nur, solange Sie
tatsächlich im Krankenhaus liegen. Haben Sie noch Fragen zum Krankentagegeld? Dann kontaktieren Sie uns bitte.