Als Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Altenpfleger/in haben Sie sich Ihren Urlaub redlich verdient! Deshalb sollten
Sie ihn auch in vollen Zügen genießen…
Denken Sie deshalb vor Ihrem nächsten Auslandsaufenthalt an eine eventuelle Auslandskrankenversicherung.
Wenn Sie in ein Land reisen, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält, erstattet Ihre
gesetzliche Krankenkasse Ihre Behandlungskosten im Ausland. Doch außerhalb der europäischen Grenzen sind Sie meist Privatpatient. Sie müssen dann auch sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten selbst begleichen. Wenn Sie dies verhindern wollen, schützt Sie eine Auslandskrankenversicherung. Die Auslandskrankenversicherung bezahlt die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen im Ausland, außerdem notwendige Arznei- und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen und auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Reiseland.
Haben Sie noch Fragen zur Auslandskrankenversicherung? Dann kontaktieren Sie uns bitte.