Die Grundfähigkeitsversicherung gehört zu den innovativen Vorsorgelösungen und ist in gewissem Maße eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Gegensatz zur „klassischen“ Berufsunfähigkeitsversicherung hängt der Eintritt des Leistungsfalls nicht
davon ab, ob und wieweit der Versicherte seinen Beruf noch ausüben kann. Der Versicherer leistet sofort, wenn man infolge von Krankheit oder Unfall bestimmte körperliche Grundfähigkeiten (z.B. Sehen, Gehen, Autofahren, …) verliert.Die wichtigsten Eckdaten zur Grundfähigkeitsversicherung:
Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung, die den Verlust von bestimmten Grundfähigkeiten durch Auszahlung einer monatlichen Rente auffangen soll.
Sie erhalten den Anspruch auf Rentenleitungen, wenn Sie nach ärztlicher Einschätzung mindestens zwölf Monate lang nicht in der Lage sind, eine der körperlichen Grundfähigkeit nach Stufe A oder drei Fähigkeiten der Stufe B auszuüben.
Zu den Fähigkeiten der Stufe A gehören das Sehen und Sprechen, der Gebrauch der Hände und die selbstständige Orientierung. Zur Stufe B zählen das Gehen und Hören, das Treppensteigen, Knien und Bücken, Sitzen, Stehen, Greifen, Bewegen der Arme, Heben und Tragen sowie Autofahren.
Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine bezahlbare Alternative für alle, die sich einen vollwertigen Berufsunfähigkeitsschutz nicht leisten können (falls Sie z.B. in der Ausbildung zur Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpflegerin, Altenpfleger, … sind), denn die Beiträge zum Grundfähigkeitsschutz sind vergleichsweise günstig. Allerdings muss man wissen, dass die Grundfähigkeitsversicherung kein vollwertiger Ersatz für einen echten Berufsunfähigkeitsschutz ist, da nicht alle häufig auftretenden Ursachen (z.B. psychische Leiden) versichert sind.
Haben Sie noch weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte.