Die Erfahrungen aus der Vergangenheit belegen eindeutig, dass sich einige Berufssparten mittels einer Berufshaftpflichtversicherung gegen mögliche finanzielle Schäden, bzw. Ansprüche Dritter (ebenso Sachschäden) absichern sollten. Zudem ist eine Berufshaftpflichtversicherung in manchen Berufsgruppen sogar gesetzlich vorgeschrieben (z.B. Rechtsanwälte, Gutachter und Makler).
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Eine Berufshaftpflichtversicherung ist vor allem für Ärzte, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Krankenschwestern, Polizisten, Lehrer, Sachverständige usw. dringend anzuraten, da diese ein besonderes Berufsrisiko tragen. Hohe Schadensersatzansprüche sind hier keine Seltenheit mehr. Entsprechende Schäden können geltend gemacht werden, für den Fall, dass aufgrund einer Falsch-Behandlung, Falsch-Beratung, Fehl-Planung usw. Schadensersatz verlangt wird. Hier deckt die Berufshaftpflichtversicherung dementsprechend - abhängig von der vereinbarten Deckungssumme - den Schaden, so dass das Privatvermögen der versicherten Person nicht angetastet werden muss.
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