Ihre gesetzliche Pflicht als Tierhalter

30% aller Hunde- und Pferdebesitzer in Deutschland haben noch immer keine Tierhalter-Haft­pflichtversicherung. Obwohl das deutsche Gesetzbuch ganz eindeutig klar stellt: als Besitzer haften Sie bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für alle Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden, die ihr Tier anrichtet.

Nehmen Sie diese Aussage nicht auf die leichte Schulter, denn die Behandlungskosten für beispielsweise einen Hundebiss oder der von Ihrem ausgerissen Pferd verursachte Verkehrsunfall können richtig teuer werden.      

Die Tierhalter-Haft­pflichtversicherung versichert Ihre gesetzliche Haft­pflicht als Tierhalter und schützt Sie vor deren Auswirkungen.

Die wichtigsten Eckdaten unserer Tierhalter-Haft­pflichtversicherung:

  • Für wen ist eine Tierhalter-Haft­pflicht wichtig?

Sie als Tierhalter sind verantwortlich für Ihr Tier und im Rahmen der Gefährdungshaftung immer schadensersatzpflichtig, unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Deshalb sollten Sie für Hunde, Pferde, Ponys, Esel, Maultiere und Rinder unbedingt eine separate Tierhalter-Haft­pflichtversicherung abschließen.

  • Was leistet die Tierhalter-Haft­pflichtversicherung?

Die Tierhalter-Haft­pflichtversicherung ersetzt Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die Hunde­halter­haft­pflicht leistet auch, wenn eine andere Person mit Ihrem versicherten Tier unterwegs ist.

  • Muss ich eine Tierhalter-Haft­pflichtversicherung besitzen? Ist das gesetzlich vorgeschrieben?

In einigen Bundesländern wie Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt ist eine Hunde­halter­haft­pflichtversicherung vorgeschrieben, in anderen Bundesländern besteht nur für Hunderassen, die als gefährlich eingestuft sind, eine Versicherungspflicht.

  • Ich habe eine private Haft­pflichtversicherung. Sind meine Tiere darüber versichert?

In der privaten Haft­pflichtversicherung ist das Halten von zahmen Kleintieren (z.B. Katzen, Vögel, Meerschweinchen, Kaninchen, …) mitversichert. Größere Tiere wie Hunde, Pferde, Rinder, Wildtiere und solche, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, sind aus Ihrer Privathaftpflicht ausgeschlossen und sollten deshalb eigenständig versichert werden.

Haben Sie noch weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns bitte.


Ihr Angebot über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung

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