Als Freiberufler oder Selbstständige/r dürfen Sie sich unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens privat krankenversichern.
Als Arbeitnehmer dürfen Sie in die private Krankenversicherung wechseln, wenn Ihr jährliches Bruttoeinkommen 1 Jahr lang über der Versicherungspflichtgrenze von 50.850 Euro (= 4.237,50 Euro/Monat, Stand 2012) liegt.
Auch als Beamter oder anderer Beihilfeberechtigter (z.B. Richter) sind Sie in der Regel privat krankenversichert.