Photovoltaikanlage – vergessen Sie die Versicherung nicht!

Auf immer mehr Hausdächern sieht man inzwischen Photovoltaikanlagen als Art der Stromerzeugung. Kleinere Solaranlagen sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen normalerweise in der bestehenden Ge­bäude­ver­si­che­rung gegen Feuer, Sturm und Blitzschlag versichert.
Größere Anlagen, Anlagen auf Gewerbebetrieben bzw. Freiflächenanlagen benötigen eine eigene Versicherung.

Grundsätzlich erhöht sich durch eine fest installierte Photovoltaikanlage der Wert der Immobilie - es besteht die Gefahr der Unterversicherung. Passen Sie bei einer solchen Wertverbesserung den Versicherungsschutz also rechtzeitig an, um mögliche Schäden weiterhin vom
Gebäudeversicherer ersetzt zu bekommen.

Nehmen Sie, wenn Sie eine Photovoltaik-Anlage planen, bitte rechtzeitig Kontakt mit Ihrem Gebäudeversicherer auf und klären, inwieweit der Versicherungsschutz angepasst werden muss. Wir können Ihnen außerdem spezielle Photovoltaik-Versicherungen anbieten. Der Risikoschutz dieser Policen ist wesentlich umfangreicher als in der einfachen Ge­bäude­ver­si­che­rung. Der Photovoltaikversicherer entschädigt je nach Vertragsumfang auch für Schäden durch Bedienungsfehler, Vandalismus, Diebstahl, Sabotage, Überspannung im Stromnetz, Kurzschluss und Marderbiss an Strom führenden Leitungen. Im Schadenfall ersetzt werden auch Aufräum- und Entsorgungskosten, Maurerarbeiten sowie Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen. Bei Schäden durch
Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler springt der Versicherer ebenfalls ein.Als Eigentümer ist man für die Sicherheit seiner Photovoltaikanlage selbst verantwortlich - wenn die Photovoltaik-Versicherung zusätzlich einen
Haft­pflichtschutz enthält, ist man finanziell auf der sicheren Seite, falls etwa ein Solarmodul beim Sturm vom Dach geweht wird und auf ein parkendes Auto stürzt. Bevor man eigenen Haft­pflichtschutz für die Solaranlage abschließt, sollte man allerdings prüfen, ob und inwieweit bereits Schutz in der persönlichen Privathaftpflichtversicherung oder in der Haus- und Grundstückseigentümer-Haft­pflicht besteht.

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